Fördermittel zur Digitalisierung – Zuschüsse für Ihr Unternehmen in Baden-Württemberg und Bayern

Förderung Digitalisierung – Es gibt unzählige Möglichkeiten, mit welchen Sie die Digitalisierung Ihres Unternehmens bezuschussen und vorantreiben können

Es gibt unzählige Möglichkeiten, mit welchen Sie die Digitalisierung Ihres Unternehmens bezuschussen und vorantreiben können. Die meisten Förderprogramme zielen dabei auf Kleinunternehmen und den Mittelstand ab (bis zu 250 Mitarbeiter).

Wir bieten Ihnen in diesem Artikel eine Übersicht aller Förderprogramme, die mit einem Zuschuss arbeiten. Es gibt ebenfalls Förderprogramme, bei welchen mit Krediten gearbeitet und gefördert wird. Diese werden hier nicht behandelt und beschrieben.

Was können Sie in der Regel an Fördermitteln im Bezug auf die Digitalisierung beziehen?  

Als Grundsatz gilt, dass der Staat Unternehmen in deren Wettbewerbsfähig stärken wollen. Ein wichtiger Bestandteil ist hierbei, dass Unternehmen digital aufgestellt sind und Prozesse vereinfacht werden. Und genau danach richten sich auch die Programme des Staates. In der Regel gilt:

  • Entwickler / externe Berater / IT- und Digitalexperten / Individualsoftware: Wird beinahe immer gefördert
  • Standardsoftware: Wird teils gefördert (je nachdem, ob Prozesse vereinfacht werden können)
  • Hardware: Wird sehr selten gefördert

Welche digitalen Förderprogramme gibt es für Baden-Württemberg und Bayern? 

Wir wollen uns hier einmal auf die bundesweiten Förderprogramme und die Förderprogramme in Bayern und Baden-Württemberg beziehen.

Hier finden Sie eine Auflistung der bundesweiten Programme:

Digital Jetzt:

Hier werden in Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“ gefördert. Im Fördermodul 2 werden: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ gefördert und bezuschusst. Die Zuschüsse betragen maximal 50.000€. Sie finden mehr Informationen in den oben beigefügten Links.

go-digital:

Bei diesem Programm benötigen Sie einen zertifizierten Partner (wir sind beispielsweise Partner für das Modul 2 ,,Digitale Markterschließung’’). Insgesamt gibt es drei Module [Digitalisierte Geschäftsprozesse (Modul 1), Digitale Markterschließung (Modul 2), IT-Sicherheit (Modul 3)]. Im Modul 1 werden Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisiert, sowie sichere elektronische und mobile Prozesse etabliert.

Im Modul 2 werden verschiedene Aspekte des Onlinemarketings gefördert (wie eine rechtssichere Webseite, ein eigener Onlineshop, wie auch Beratungen zum Thema ,,Onlinemarketing’’).

Im Modul 3 werden Sicherheitsmaßnahmen der IT gefördert.

go-inno:

Auch bei diesem Programm benötigen Sie einen autorisierten Partnerbetrieb. Mit go-inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert.

Hier finden Sie das Förderprogramm für Baden-Württemberg (Zuschuss zur Digitalisierung):

 

Hier finden Sie das Förderprogramm für Baden-Württemberg (Zuschuss zur Digitalisierung):

Hightech Digital: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/innovation/innovationsgutscheine/innovationsgutschein-hightech-digital/

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern und 20 Mio. Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme sowie Hauptsitz in Baden-Württemberg. Es gibt allerdings eine Ausnahme, sofern mit einem Start-Up als Partner gearbeitet wird (genaue Details können Sie dem obrigen Link entnehmen).

Diese Dinge werden gefördert:

• Lösungen für die digitale Transformation von Geschäftsmodellen
• Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
• Vernetzte Systeme und Prozesse
• Internet der Dinge
• Smart Services
• hochflexible Automatisierung
• Big-Data-Projekte
• Simulationsmodelle
• Virtual und Augmented Reality
• Embedded Systems

Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 40.000 Euro (netto) an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.

Hier finden Sie das Förderprogramm für Bayern (Zuschuss zur Digitalisierung):

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Zudem müssen beide Umstände gegeben sein:

  • Das Unternehmen muss weniger als 50 Mitarbeiter, und
  • einen Jahresumsatz, oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.

Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass es auch einige Ausnahmen gibt (beispielsweise Freiberufler). Sie finden mehr Informationen hierzu auf der Seite (digitalbonus.bayern).

Förderfähig sind Leistungen externer Anbieter für IKT-Hardware und -Software. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Hierzu gehört insbesondere IKT-Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördert, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Industrie 4.0, datengetriebene Geschäftsmodelle, Warenwirtschaftssysteme, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Sensorik sowie IT-Sicherheit. Hier finden Sie detaillierte Informationen über die förderfähigen Kosten.

Es werden Zuschüsse von bsis zu 50.000 Euro gewährt.

Es werden Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro gewährt.

Warum sollten Sie sich digital aufstellen? 

Jedes Unternehmen braucht eine digitale Strategie – egal ob internationaler Marktführer oder regionaler Handwerksbetrieb. Viele Studien zeigen: Je höher der Digitalisierungsgrad, desto größer sind die Chancen auf den Geschäftserfolg.

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