AGBs – Erstellung von Websites und Online-Shops

GSMB Agency GmbH
Schillerstraße 50, 89077 Ulm, Deutschland
Sitz der Gesellschaft: Rosenweg 6, 89191 Nellingen · Amtsgericht Ulm, HRB 735261

Gültig für sämtliche Leistungen im Bereich Webentwicklung (Website, WordPress-Website mit Vorlage, WordPress-Website mit individuellem Design und E-Commerce-Websites).

Präambel

Die GSMB Agency GmbH (nachfolgend „Agentur“) erbringt Leistungen im Bereich der Konzeption, Gestaltung und technischen Umsetzung von Websites. Diese AGB regeln abschließend die rechtlichen Rahmenbedingungen sämtlicher Webentwicklungsprojekte. Marketing‑, Werbe‑ oder Kampagnenleistungen sind nicht Gegenstand dieser AGB.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und ihren Kunden über die Erstellung von Websites und Online‑Shops.
(2) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Erstellung einer Website bzw. eines Online‑Shops :

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlich angenommenen Angebot der Agentur. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

(3) Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder ästhetischen Erfolg, sondern ausschließlich die vertragsgemäße technische Umsetzung.

§ 3 Projektablauf & Entwicklungsumgebung

(1) Während der Entwicklungsphase wird die Website auf Servern der Agentur unter einer Subdomain bereitgestellt, um dem Kunden einen Einblick in den Projektfortschritt zu ermöglichen.

(2) Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass:

(3) Der auf der Entwicklungsumgebung sichtbare Stand stellt keinen Maßstab für den Leistungsumfang, Fertigstellungsgrad oder eine Abnahme dar.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur Umsetzung erforderlichen Inhalte, Daten, Materialien, Zugänge und Freigaben vollständig, korrekt und fristgerecht bereitzustellen.

(2) Inhalte müssen in technisch geeigneter Form geliefert werden. Eine Nachbearbeitung (z. B. Bildoptimierung, Formatkonvertierung, Massenuploads) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Verzögerungen, die auf fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Projektfristen angemessen. Die Agentur haftet nicht für daraus resultierende Verzögerungen oder Mehrkosten.

§ 5 Designfreigabe & Korrekturen

(1) Sofern ein Design erstellt wird, erhält der Kunde dieses zur Freigabe.

(2) Im Angebot ist eine begrenzte Anzahl von Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig.

(3) Erfolgt innerhalb von 21 Kalendertagen keine schriftliche Rückmeldung, gilt das Design bzw. das ausgewählte Template als genehmigt.

(4) Nach der Designfreigabe sind gestalterische Beanstandungen ausgeschlossen.

§ 6 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung wird dem Kunden das Werk zur Abnahme bereitgestellt.

(2) Die Agentur setzt dem Kunden mit der Bereitstellung eine Frist von 7 Werktagen zur Abnahme. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels in Textform verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB) oder wenn er die Website produktiv nutzt.

(4) Mit der Abnahme wird die restliche Vergütung fällig. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln richten sich nach § 11.

§ 7 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem angenommenen Angebot.

(2) Die Vergütung ist wie folgt fällig:

(3) Stellt der Kunde die erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Daten, Zugänge) nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung zur Verfügung, ist die Agentur berechtigt, die Website mit Platzhalter- oder Beispielinhalten fertigzustellen und den entsprechenden Projektabschnitt vollumfänglich abzurechnen. Dies berührt nicht die Zahlungspflicht des Kunden.

(4) Die Korrekturphase beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang der gemäß Absatz (2) zweiten Teilrechnung (30 %).

(5) Möchte der Kunde das Projekt nicht weiterführen, verzögern oder nicht nutzen, berührt dies seine Zahlungspflicht nicht. Bereits geleistete Zahlungen werden im Fall einer Kündigung nach Maßgabe von § 12 verrechnet.

(6) Die vollständige Zahlung des vereinbarten Gesamtbetrags ist zwingende Voraussetzung für:

§ 8 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen.

(2) Für Unternehmer im Sinne des §14 BGB werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §288 BGB.

(3) Die Agentur ist berechtigt, Entwicklungs‑ oder Live‑Websites bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu deaktivieren.

(4) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug oder verzögert sich das Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist die Agentur berechtigt, zusätzliche Hosting‑ und Serverkosten für die Bereitstellung der Entwicklungsumgebung gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 9 Eigentum, Nutzungsrechte & Open‑Source

(1) Sämtliche Rechte an Entwürfen, Quellcodes und Konzepten verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei der Agentur.

(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht.

(3) Verwendete Open‑Source‑Software (z. B. WordPress, Themes, Plugins, Frameworks) unterliegt deren jeweiligen Lizenzbedingungen. Eine exklusive Eigentumsübertragung ist ausgeschlossen.

§ 9a Schriftarten (Fonts) & Lizenzrechte

(1) Die Agentur ist bestrebt, im Rahmen der Webentwicklung ausschließlich lizenzfreie oder für den Webeinsatz zulässige Schriftarten zu verwenden. Eine Garantie für die vollständige Lizenzfreiheit sämtlicher eingesetzter Schriftarten kann jedoch nicht übernommen werden.

(2) Gibt der Kunde eine bestimmte Schriftart vor oder verweist auf eine bestehende Corporate-Design-Vorgabe, ist der Kunde verpflichtet, der Agentur vor der Implementierung eine gültige und zeitlich unbegrenzte Weblizenz dieser Schriftart zur Verfügung zu stellen.

(3) Die Agentur ist nicht verpflichtet, kostenpflichtige, zeitlich befristete, abonnementbasierte oder jährlich zu erneuernde Schriftlizenzen im Namen oder auf Rechnung des Kunden zu erwerben.

(4) Sofern der Kunde keine gültige Weblizenz bereitstellt, ist die Agentur berechtigt, eine optisch vergleichbare, lizenzfreie Schriftart zu verwenden. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar.

(5) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung kundenseitig vorgegebener, gewünschter oder bereitgestellter Schriftarten resultieren.

§ 10 Hosting, Übergabe & Migration

(1) Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich nach vollständiger Zahlung.

(2) Der Kunde ist für die Bereitstellung eines geeigneten Hosting‑Pakets verantwortlich.

(3) Weitere Migrationen oder Domainwechsel sind kostenpflichtig.

(4) Nach Übergabe liegt die Verantwortung für Betrieb, Wartung und Updates beim Kunden.

§ 11 Gewährleistung & Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(4) Die Agentur haftet nicht für vom Kunden gelieferte Inhalte (Texte, Bilder, Marken, Daten); der Kunde stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Die rechtliche Prüfung der Website (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung, Wettbewerbs- und Urheberrecht) ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wurde. Ebenso haftet die Agentur nicht für Änderungen durch den Kunden oder Dritte nach der Übergabe sowie für Ausfälle oder Updates von Drittanbietern (Hosting, Plugins, Schnittstellen).

(5) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1. Mängel sind in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung anzuzeigen; die Agentur leistet nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

§ 12 Kündigung & Projektabbruch

(1) Der Kunde kann den Vertrag bis zur Fertigstellung des Werks jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Die Kündigung bedarf der Textform. Nach Fertigstellung ist eine Kündigung ausgeschlossen; es gelten die Regelungen zur Abnahme (§ 6) und zur Vergütung (§ 7).

(2) Kündigt der Kunde, ohne dass die Agentur hierfür einen wichtigen Grund gesetzt hat, behält die Agentur den Anspruch auf die vereinbarte Gesamtvergütung. Sie muss sich anrechnen lassen, was sie infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

(3) Anstelle der Berechnung nach Absatz 2 kann die Agentur pauschal die Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie 25 % der Vergütung für die noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht; der Agentur bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.

(4) Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Ansprüche nach Absatz 2 oder 3 angerechnet. Ein etwaiger Überschuss wird erstattet.

(5) Die Agentur beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der Anzahlung gemäß § 7. Zahlt der Kunde eine fällige Rechnung nicht innerhalb einer gesetzten Nachfrist von 14 Tagen, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (§ 648a BGB). Sie kann in diesem Fall die Vergütung für die erbrachten Leistungen sowie Schadensersatz in Höhe der Pauschale nach Absatz 3 verlangen; der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt beiden Seiten vorbehalten.

(6) Erbringt der Kunde trotz Aufforderung eine erforderliche Mitwirkung (z. B. Inhalte, Freigaben, Rückmeldungen) nicht innerhalb von 14 Tagen, kann die Agentur ihm eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass sie den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf kündigt (§ 643 BGB). Nach Fristablauf gilt der Vertrag als aufgehoben; die Agentur kann die Vergütung für die erbrachten Leistungen sowie eine angemessene Entschädigung verlangen (§§ 642, 645 BGB).

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist Ulm, sofern gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand: 22.10.2026

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